Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Rückzahlung eines unter dem Nominalwert erworbenen Anspruchs auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.
mehrDas Finanzgericht Schleswig-Holstein hat dazu Stellung genommen, ob freiwillige Beitragszahlungen an ein wegen Lockdown geschlossenes Fitnessstudio umsatzsteuerpflichtiges Entgelt darstellen
mehrDer EuGH entschied, dass Pauschalurlaubsreisende deren Urlaub wegen der COVID 19-Pandemie gestört und letztendlich abgebrochen wurde, den Reisepreis mindern und Erstattung vom Reiseveranstalter verlangen können. Dies gilt auch, wenn der Reiseveranstalter für den Grund nicht verantwortlich ist.
mehrWenn ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert wird, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt.
mehrEine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt.
mehrEine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Flirt- und Dating-Portals, nach der ein Betreiber Mitarbeitende mit erfundenen Nutzer-Profilen im Chat einsetzen darf, ist unzulässig.
mehrDer Bundesfinanzhof entschied, dass die Erhebung des Solidaritätszuschlags in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig war.
mehrDer Vorsteuerabzug aus dem nur gelegentlichen Erwerb eines Pkw steht einem Unternehmer mit andersartiger Haupttätigkeit nur dann zu, wenn damit eine wirtschaftliche Tätigkeit begründet oder die wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmers unmittelbar, dauernd und notwendig erweitert wird.
mehrWenn von einem geparkten Auto eine akute Störung ausgeht, kann die zuständige Behörde die Störung abstellen lassen, falls der Halter nicht zu erreichen ist. Der Halter muss die Kosten des Einsatzes tragen.
mehrDie von der Stadt Köln festgesetzten Sondernutzungsgebühren für den Betrieb von gewerblichen Verleihsystemen für E-Scooter sind rechtmäßig. Die Gebühren würden dem Umstand Rechnung tragen, dass es infolge der Verleihsysteme immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter komme.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
SCHWEEN & EHRICHT
Steuerberatungsges. mbH
Sangerhäuser Str. 1 - 4
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Tel. 03475 6723-0
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