Im Einkommensteuerrecht gibt es den Begriff der „außergewöhnlichen Belastung“, für die in den §§ 33, 33a und 33b EStG Regeln zum Abzug von den Einkünften enthalten sind.
mehrDer Bundesfinanzhof hat dazu Stellung genommen, ob von einem Gestaltungsmissbrauch auszugehen ist, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber anschließend im Rahmen eines Vertrages das Handy dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt.
mehrWird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in ihr Schlafzimmer Kochgerüche der unter ihr liegenden Nachbarswohnung eindringen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 10 Prozent.
mehrFür Verbraucher sind Verbrauchswerte, aber auch Abgaswerte ein zunehmend wichtiges Kriterium bei der Beurteilung von Pkw. Geht der Verbraucher von falschen (insbesondere besseren) Werten aus, hat dies offensichtlich Einfluss darauf, ob man sich weiter mit dem Fahrzeug beschäftigt. Werbung mit falschen Werten ist irreführend und zu unterlassen.
mehrDie für Zwecke der Steuerbefreiung nach § 6a GrEStG erforderliche Vorbesitzzeit wird bei Aufspaltung einer KG der Gesellschafterin im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zugerechnet.
mehrErwirbt ein nicht unternehmerisch tätiger Ehegatte mit Eigenmitteln einen Pkw und verleast er diesen zu fremdvergleichbaren Bedingungen an den freiberuflich tätigen anderen Ehegatten, ist er Unternehmer und als solcher zum Vorsteuerabzug berechtigt.
mehrWenn in einem Rechtsstreit eine Partei nachweisen kann, dass der Gegenseite ein Schreiben zugegangen ist, genügt es nicht, dass die Gegenseite den Inhalt des Schreibens einfach bestreitet. Vielmehr muss und kann die Gegenseite erklären, welchen anderen Inhalt das Schreiben haben soll.
mehrDas Anbringen einer Frostschutz-Abdeckung an der Autoscheibe gehört nicht zum Arbeitsweg. Wer dabei umknickt, erleidet keinen Arbeitsunfall. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Anbringen der Abdeckung den eigentlichen Weg deutlich unterbricht.
mehrDas Bundesverfassungsgericht entschied, dass § 38 Abs. 5 und 6 i. V. m. § 34 Abs. 16 Satz 1 KStG in der Fassung des JStG 2008 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist. Die Ausnahmeregelung bewirke eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung von Körperschaften, die nicht gerechtfertigt sei.
mehrDer Bundesfinanzhof hatte zu klären, ob die Bemessungsgrundlage der Abgabe von Wärme aus einer Biogasanlage nach der Marktwertmethode zu ermitteln ist oder ob die Selbstkosten im Verhältnis der erzeugten Mengen an elektrischer und thermischer Energien in der einheitlichen Messgröße kWh aufzuteilen sind.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
SCHWEEN & EHRICHT
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