Die Steuertermine des Monats November 2024 auf einen Blick.
Die Abgabe-Schonfrist ist abgeschafft. Die 3-Tages-Zahlungs-Schonfrist gilt nur noch bei Überweisungen, nicht bei Barzahlungen und Scheckzahlungen.
Der Scheck muss dem Finanzamt spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstag vorliegen!
Durch regionale Feiertage können sich Abweichungen ergeben.
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr
Bei Detailfragen hilft Ihnen Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
SCHWEEN & EHRICHT
Steuerberatungsges. mbH
Sangerhäuser Str. 1 - 4
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel. 03475 6723-0
Fax 03475 6723-32
kanzlei @ schween-ehricht.de
Unser Büro bleibt am 01.11.2024 geschlossen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
Ihre SCHWEEN & EHRICHT
Steuerberatungsgesellschaft mbH
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