E-RECHNUNG
Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 dazu, Rechnungen an Geschäftskunden ausschließlich in elektronischer Form auszustellen. Mit dieser Maßnahme soll insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden. Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt!
Vielleicht haben Sie bereits erste Erfahrungen mit eingehenden E-Rechnungen gemacht. Wenn nicht, gilt es, rechtzeitig passende Software-Lösungen und Prozesse in Ihrem Unternehmen einzuführen. Dabei bietet die E-Rechnung viele Vorteile für Sie.
Sicherlich bedeutet die Umsetzung dieser weiteren gesetzlichen Änderung zunächst einen Mehraufwand, der in Ihren Tagesablauf integriert werden muss. Um E-Rechnungen empfangen und erstellen zu können, müssen in Ihrem Unternehmen wahrscheinlich neue Software-Lösungen und auch die damit verbundenen Prozesse eingerichtet werden.
Je schneller Sie die E-Rechnung einführen, desto schneller profitieren Sie auch von den Vorteilen.
- Effiziente Workflows: Durch den Einsatz digitaler Rechnungsbelege profitieren Sie von medienbruchfreien Prozessen: vom Empfang, der Prüfung und Freigabe der E-Rechnung bis zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung.
- Zeitersparnis: Fehleranfällige manuelle Dateneingaben entfallen. Das verbessert nicht nur die Qualität Ihrer Buchführung: Sie können die gewonnene Zeit auch für wertschöpfende Tätigkeiten nutzen.
- Kostenersparnis: Mit E-Rechnungsprozessen können Sie effektiv sparen: Denn Kosten für Papier und Kuverts, Druck- und Portokosten oder Ordner und Aktenschränke entfallen komplett. Modellrechnungen zeigen Einsparungen von bis zu 60% gegenüber Rechnungen auf Papier.
- Transparenzgewinn: Eingangs- und Ausgangsrechnungen liegen in der Cloud. Bei Fragen können Mitarbeitende schnell zugreifen und sind direkt auskunftsfähig.
- Besseres Cash-Management: Skontoabzugsmöglichkeit durch schnellere Eingangsrechnungsbearbeitung. Zudem hohe Transparenz auf der Ausgabenseite. Es sorgt für eine beschleunigte und sichere Zustellung elektronischer Rechnungen beim Empfänger für einen schnelleren Zahlungseingang und sinkende Mahnquoten.